- Ausfuhrgarantie
- Hermes-Garantie; Form der Exportkreditgarantien des Bundes, die der Bund mittels Abgrenzung von den Hermes-Bürgschaften definiert: Eine Hermes-Bürgschaft (Ausfuhrbürgschaft) liegt vor, wenn der ausländische Vertragspartner des deutschen Deckungsnehmers oder ein für das Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist. Eine Hermes-Garantie liegt dagegen in allen Fällen anderer ausländischer Vertragspartner vor. Zu beachten ist, dass in die Hermes-Garantien i.d.R. auch die Deckung politischer Risiken einbezogen ist.- Vgl. auch ⇡ Exportkreditgarantien des Bundes.
Lexikon der Economics. 2013.